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Danske Translatører

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufgaben

 

1.                      Geltungsbereich

 

1.1                  Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen amtlich zugelassenen Übersetzern (im folgenden „Übersetzer“ genannt) und Auftraggebern über Übersetzungsaufgaben, einschlieβ­lich aller anderen Leistungen sowie Nebenleistungen, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 

2.                      Angebot und Annahme

 

2.1                  Zur Ausarbeitung eines Angebots durch den Übersetzer hat der Auftraggeber den zu übersetzenden Text zu liefern und Zweck und Zielgruppe anzugeben.

 

2.2                  Zur Ausarbeitung eines Angebots durch den Übersetzer hat der Auftraggeber ferner alle für die Ausführung der Arbeit wichtigen Auskünfte zu beschaffen, darunter (a) eine Spezifikation der Ablieferungsform (elektronisch, Papierausgabe, Diskette o.ä.) sowie (b) Informationen über spezielle Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Aufbewahrung von Originaltext und Übersetzung.

 

2.3                  Falls der Auftraggeber die Anwendung anderer als in der Übersetzerbranche üblichen EDV-Programme verlangt,  hat er diese für die Dauer der Arbeit zur Verfügung zu stellen.

 

2.4                  Ein Angebot kann danach auf der Grundlage einer Durchsicht des ganzen Textes berechnet werden. Der Angebotspreis schlieβt die erste Korrektur ein.

 

2.5                  Der Angebotspreis des Übersetzers gilt 30 Tage ab Absendung des Angebots und ist danach für ihn unverbindlich. Ein Angebot des Übersetzers gilt als von dem Auftraggeber ange­nom­men, wenn die schriftliche Annahme des Angebots bei dem Übersetzer eingegangen ist.

 

2.6                  Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und die Geschäftsbedingungen des Übersetzers re­geln das Vertragsverhältnis der Parteien. Nachträgliche Änderungen, darunter Ergänzungen so­wie Zusatzvereinbarungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Übersetzers.

 

3.                      Vergütung

 

3.1                  Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die Vergütung des Übersetzers auf der Grund­lage des übersetzten Textes ermittelt. Die Zählung erfolgt soweit möglich elektronisch mit Hilfe anerkannter Computerprogramme. Bei Arbeit auβerhalb der normalen Arbeitszeit (9-17 Uhr) wird ein Zuschlag von bis zu 100 % berechnet.

 

4.                      Zahlung

 

4.1                  Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Vergürung des Übersetzers bei Lieferung der Aufgabe an den Auftraggeber fällig und zahlbar netto Kasse..

 

4.2                  Bei Zahlungsverzug ist der Übersetzer berechtigt, nach schriftlicher Zahlungserinnerung auf den fälligen Betrag 1 % Zinsen je angefangenen Monat bis zur erfolgten Zahlung zu erheben.

 

5.                      Urheberrecht

 

5.1                  Der Übersetzer hat ein Urheberrecht an seiner Übersetzung i. S. d. Bestim­mun­gen des dänischen Urheber­rechts­gesetzes. Die gelieferte Übersetzung darf nur in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Eine andere Verwendung bedarf einer Sondervereinbarung.

 

5.2                  In gröβeren Publikationen ist der Name des Übersetzers in Übereinstimmung mit den guten Sitten anzuführen, siehe. § 3 Abs.1 Urheberrechtsgesetz.

 

5.3                  Bei der Veröffentlichung der Übersetzung in Büchern, Zeitschriften, Broschüren oder Handbüchern ist der Name des Übersetzers auf dem Titelblatt oder im Impressum anzugeben, soweit nichts anderes vereinbart ist.

 

5.4                  Der Auftraggeber darf ohne Zustimmung des Übersetzers keine Änderungen der oder Ergänzungen zu der Übersetzung vornehmen, siehe. § 3 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz. Dies gilt auch für Überschriften sowie Texte zu Bildern und Illustrationen.

 

6.                      Schweigepflicht

 

6.1                  Der Übersetzer hat über alle Sachverhalte, die ihm in Verbindung mit seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, es handelt sich um öffentlich zugängliches Wissen.

 

6.2                  Die Schweigepflicht gilt nicht in den Fällen, in denen der Übersetzer nach geltendem Recht zur Aussage verpflichtet ist.

 

7.                      Pflichten des Auftraggebers während der Ausführung der Aufgabe

 

7.1                  Der Auftraggeber hat, soweit möglich, dem Übersetzer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen ergänzenden Unterlagen auszuhändigen.

 

7.2                  Zur Förderung der Aufgabenlösung hat der Auftraggeber dem Übersetzer den Namen einer oder mehrerer Kontaktpersonen mitzuteilen, falls Fragen zur Formulierung und/oder zum fachlichen Inhalt des Textes auftreten.

 

8.                      Rücktritt des Auftraggebers

 

8.1                  Bei Abbestellung schriftlicher Aufgaben vor Inangriffnahme der Aufgabe ist eine Abbestellungs­gebühr von mindestens 25 % fällig. Wurde mit der Aufgabe begonnen, so ist der Übersetzer darüber hinaus mindestens mit dem Preis der vorgenommenen Übersetzung oder für den Zeitaufwand für die Vorarbeiten zu vergüten. Eine eventuell ausgearbeitete Übersetzung wird danach dem Auftraggeber in ihrer aktuellen Form ohne irgendwelche Form der Haftung des Übersetzers ausgehändigt.

 

9.                      Haftung des Übersetzers für Fehler und Mängel

 

9.1                  Festgestellte Mängel an der Aufgabe sind dem Übersetzer sofort nach Entdeckung des Mangels mitzuteilen, jedoch spätestens fünf Jahre nach Lieferung der Aufgabe an den Auftraggeber.

 

9.2                  Die Haftung des Übersetzers für Fehler und Mängel erlischt endgültig fünf Jahre nach der Lieferung der Aufgabe an den Auftraggeber.

 

9.3                  Die Haftung des Übersetzers kann in keinem Fall die maximale Deckung durch die Haft­pflicht­versicherung des Übersetzers übersteigen.

 

10.                 Höhere Gewalt

 

10.1              Soweit die Erfüllung der Verpflichtungen des Übersetzers unmöglich ist aufgrund von Umständen, die auβerhalb seiner Einflussnahme liegen, wie etwa Arbeitskonflikte, Betriebsstörungen, Feuer, Wasserschäden und andere ähnliche Ereignisse höherer Gewalt, werden die Verpflichtungen des Übersetzers für die Dauer der Behinderung aufgehoben.

 

10.2              Der Übersetzer wird den Auftraggeber sofort über den Sachverhalt unterrichten und seine Einschätzung über die Dauer der Behinderung mitteilen.

 

11.                 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

11.1              Die dänischen Gerichte sind Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis erwachsen.

 

11.2              Auf diese Geschäftsbedingungen und die genannten rechtlichen Beziehungen zwischen Übersetzer und Auftraggeber findet dänisches Recht Anwendung.

 

12.                 Rechtswirksamkeit

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen oder eine Bestimmung in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so verbleiben alle übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine mögliche unwirksame Bestimmung durch eine ordnungsgemäβe Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich Rechnung trägt. Dasselbe gilt, falls sich bei der Durchführung dieses Vertrags eine regelungsbedürftige Lücke zeigt.

 

 

 

 

 

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