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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verhandlungsdolmetschen

 

1.                 Geltungsbereich

1.1              Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen amtlich zugelassenen Dolmetschern (im folgenden „Dolmetscher“ genannt) und Auftraggebern über Dolmetscheraufgaben, einschlieβlich aller anderen Leistungen sowie Nebenleistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2.                 Angebot und Annahme

2.1              Ein Angebot des Dolmetschers gilt als von dem Auftraggeber ange­nom­men, wenn die schriftliche Annahme des Angebots bei dem Dolmetscher eingegangen ist.

2.2              Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag und die Geschäftsbedingungen des Dolmetschers re­geln das Vertragsverhältnis der Parteien. Nachträgliche Änderungen, darunter Ergänzungen sowie Zusatzvereinbarungen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dolmetschers.

3.                Vergütung

3.1             Die Vergütung wird pro Stunde oder Tag nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Bei Arbeit auβerhalb der normalen Arbeitszeit (9-17 Uhr) wird ein Zuschlag von bis zu 100% berechnet.

4.                 Zahlung

4.1              Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Vergütung des Dolmetschers unmittelbar nach Ausführung der Dolmetscheraufgabe fällig und zahlbar netto Kasse.

4.2              Bei Zahlungsverzug ist der Dolmetscher berechtigt, nach schriftlicher Zahlungserinne­rung auf den fälligen Betrag 1 % Zinsen je angefangenen Monat bis zur erfolgten Zahlung zu erheben.

5.                 Urheberrecht

5.1              Der Dolmetscher hat ein Urheberrecht an seiner Leistung i. S. d. Bestim­mun­­gen des dänischen Urheberrechtsgesetzes. Die Leistung darf nur in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Eine andere Verwendung, darunter Aufnahme auf Tonträgern, bedarf einer Sonder­verein­barung und berechtigt den Dolmetscher zu einem Honorarzuschlag.

6.                 Schweigepflicht

6.1              Der Dolmetscher hat über alle Sachverhalte, die ihm in Verbindung mit seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, es handelt sich um öffentlich zugängliches Wissen.

6.2              Die Schweigepflicht gilt nicht in den Fällen, in denen der Dolmetscher nach geltendem Recht zur Aussage verpflichtet ist.

7.                 Pflichten des Auftraggebers während der Ausführung der Aufgabe

7.1              Der Auftraggeber hat dem Dolmetscher für die Vorbereitung der Aufgabe Hinter­grund­material, Vortragstexte etc. rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

8.                Rücktritt

8.1              Beim Dolmetschen bei Firmenkonferenzen und bei anderen Aufträgen längerer Dauer hat der Dolmetscher Anspruch auf  eine Vergütung wie folgt: 

                    a) Bei Stornierung 6 Monate vor dem Termin besteht kein Honoraranspruch.

b) Bei Stornierung 3 Monate vor dem Termin besteht Anspruch auf 50 % des spezifizier­ten Honorars.

                    c) Bei Stornierung später als 3 Monate vor dem Termin besteht voller Honoraranspruch.

Dies findet Anwendung, auch wenn der Vertrag über das Dolmetschen weniger als 6 oder 3 Monate vor dem Termin geschlossen wurde. Der Dolmetscher hat jedoch nur Anspruch auf Vergütung, sofern es ihm nicht möglich war, einen anderen Auftrag in der vereinbarten Dolmetschperiode zu bekommen.

8.2              Bei der Absage der Dolmetscherleistung bei Geschäftsbesprechungen u.ä. wird mindestens ein Honorar für 2 Stunden zuzüglich der vereinbarten Vorbereitung berechnet.

9.                Haftung des Dolmetschers

9.1              Der Dolmetscher übt seinen Beruf gewissenhaft und nach besten Kräften aus. Der Dolmetscher haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist spätestens unmittelbar nach Abschluss des Dolmetschens geltend zu machen.

10.              Höhere Gewalt

10.1            Soweit die Erfüllung der Verpflichtungen des Dolmetschers unmöglich ist aufgrund von Umständen, die auβerhalb seiner Einflussnahme liegen, wie etwa Arbeitskonflikte, Betriebs­störungen, Feuer, Wasserschäden und andere ähnliche Ereignisse höherer Gewalt, werden die Verpflichtungen des Dolmetschers für die Dauer der Behinderung aufgehoben.

10.2            Ist der Dolmetscher an der Vertragserfüllung gehindert, so hat er soweit möglich sofort für einen Stellvertreter zu sorgen.

11.              Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1            Die dänischen Gerichte sind Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis erwachsen.

11.2            Auf diese Geschäftsbedingungen und die genannten rechtlichen Beziehungen zwischen Dolmetscher und Auftraggeber findet dänisches Recht Anwendung.

12.              Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so verbleiben alle übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine mögliche unwirksame Bestimmung durch eine ordnungsgemäβe Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich Rechnung trägt. Dasselbe gilt, falls sich bei der Durchführung dieses Vertrags eine regelungs­bedürftige Lücke zeigt.

 

 

 

 

 

 

 

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